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EU-DSGVO
DSGVO-EU – Datenschutz wird spürbar anders
Mit dem 25.05.2018 beginnt eine neue Datenschutz-Zeitrechnung. In allen EU-Mitgliedsstaaten und den assoziierten Staaten gelten dann neue Datenschutzregelungen. Zwar können in 22 Bereichen noch nationale Regelungen verschärfend greifen, aber die in der DSGVO-EU festgeschriebenen Mindestanforderungen dürfen dabei nicht unterschritten werden.
Verfahrensbeschreibungen 2.0
Wichtige Änderungen gibt es bei den Verfahrensbeschreibungen, die endlich an die Anforderungen in der Praxis angepasst werden. Auch die technischen und organisatorischen Maßnahmen werden entstaubt und klarer. Die Informationspflicht bei Datenschutzvorfällten wird strenger. Bor allem bei den Geldbußen tut sich einiges. Datenschutzverstöße können deutlich teurer werden. Ist Ihr Unternehmen gerüstet? Sind Sie als Datenschutzbeauftragter vorbereitet?
Aus BDSG wird ABDSG
Wie erste Gesetzesvorlagen zum Allgemeinen Bundesdatenschutzgesetz (ABDSG) zeigen, werden in Deutschland die bestehenden Datenschutzstandards beibehalten. Hinzu kommen deutliche Änderungen durch die DSGVO-EU.
Erhöhte Anforderungen an den Datenschutz
Somit sind die Anforderungen an die Umsetzung des Datenschutzes deutlich gestiegen. Die heute schon geltenden Anforderungen werden nicht unterschritten. Das bedeutet für die Praxis: Jetzt loslegen und die neuen Anforderungen schon einbauen ist sinnvoll! Starten Sie mit den neuen Anforderungen an die Verfahrensbeschreibungen, jetzt ist der richtige Zeitpunkt!
Verfahrensverzeichnis und Verfahrensbeschreibungen endlich echte Unterstützung für den DSB!
Waren bisher die Verfahrensbeschreibungen eher eine Pflichtaufgabe, die keinen echten Informationswert für Datenschutzbeauftragte enthielt, ändert sich das mit den neuen Anforderungen der DSGVO-EU an die Verfahrensbeschreibungen. Angenommen, im Unternehmen gibt es 100 Verfahren. Wenn Sie jeden Monat nur fünf Verfahren anpassen, reicht die Zeit jetzt schon nicht mehr. Wann haben Sie in der Vergangenheit fünf Verfahren im Monat bearbeitet? Ganz am Anfang, und danach? Wie wäre es mit professioneller Unterstützung?
Mit DATSIS heute schon starten!
In DATSIS sind mehr als 200 Musterverfahren zu den unterschiedlichsten Unternehmensbereichen schon vorformuliert. Alles was Sie tun müssen, ist die Abläufe und Gegebenheiten bei Ihnen im Unternehmen mit den Mustern abzugleichen. Sie werden sehen, dass in den meisten Fällen kaum Änderungen erforderlich sind. Die zusätzlichen Anforderungen durch die DSGVO-EU sind auch schon enthalten – Sie können heute schon starten.
Schon jetzt starten und die Anforderungen jetzt und ab 25.05.2018 erfüllen!
Die Verfahrensbeschreibungen sind das Herzstück des Datenschutzes. Hand aufs Herz – sind Ihre vollständig und aktuell? Wenn nicht jetzt die Gelegenheit für einen Relaunch nutzen, wann dann? Und das gute Gefühl, beim Datenschutz jetzt und auch schon ab dem 25.05.208 auf dem Stand zu sein, ist auch viel Wert. Wie gut macht sich das im Jahresbericht an die Geschäftsführung, wenn da steht: „Die Anpassung der Verfahrensbeschreibungen an die neuen gesetzlichen Anforderungen wurde begonnen und wird rechtzeitig zum Inkrafttreten der neuen DSGVO-EU abgeschlossen sein.“
Inhaltlichen Support nutzen!
Nutzen Sie heute DATSIS Remote – unser Service für die sichere Umstellung auf die Anforderungen der DSGVO-EU. Mit DATSIS Remote können Sie für 25 Verfahren (oder mehr) Remote-Unterstützung durch versierte Begleitung beim Erstellen der Verfahrensbeschreibungen nutzen. Schon alleine mit DATSIS kann nicht mehr viel schiefgehen. DATSIS fragt, Sie antworten, DATSIS schlägt dann vor, Sie bestätigen – oder ändern. Noch leichter geht das im Dialog mit unserer Fachberatung – inhaltlicher Support durch versierte Datenschützer.